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Das Gebäude der ÜAG in der Ilmstraße 1 in Jena

Videoüberwachung im Windfang

Haupteingang Ilmstraße 1, Jena

Am Haupteingang der Ilmstraße 1 in Jena zeichnet eine Kamera den Windfang auf. Hier finden Sie alle Informationen dazu nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Stand: 6. November 2026

Das Wichtigste in einfacher Sprache

  • Im Eingang vom Haus Ilmstraße 1 hängt eine Kamera.
  • Die Kamera filmt den kleinen Raum hinter der Eingangs-Tür.
  • Sie filmt nur, wenn sich dort etwas bewegt.
  • Warum gibt es die Kamera? Dort wurde öfter etwas kaputt gemacht. Und Brandschutz-Türen wurden verstellt. Das ist gefährlich, wenn es brennt.
  • Die Filme werden nur angeschaut, wenn etwas passiert ist.
  • Nach 3 Tagen werden die Filme gelöscht. Am Wochenende kann es etwas länger dauern.
  • Sie können fragen: Gibt es Filme von mir? Schreiben Sie dafür eine E-Mail an datenschutz@ueag-jena.de.

Verantwortlich

ÜAG gGmbH – über alle Grenzen

Datenschutzbeauftragter

Die Kamera im Windfang

Was die Kamera erfasst

Die Kamera hängt im Windfang am Haupteingang. Sie erfasst nur die Zugangstür und die Brandschutzeinrichtungen im Windfang. Öffentliche Wege und Nachbargrundstücke sind im Bild ausgeblendet.

Sie zeichnet rund um die Uhr auf, aber nur, wenn sich im Bild etwas bewegt.

Zwecke und Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten die Aufnahmen ausschließlich für diese Zwecke:

  • Schutz der Brandschutzeinrichtungen vor Manipulation
  • Schutz des Gebäudes vor Sachbeschädigung
  • Aufklärung von Vorfällen und Sicherung von Beweisen

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Der Betriebsrat hat dem Einzelkonzept zur Videoüberwachung am 22. Oktober 2026 nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz zugestimmt. Die darin festgelegten Regeln gelten für alle Personen, die die Kamera erfasst.

Die Aufnahmen werden nicht genutzt, um Leistung oder Verhalten von Beschäftigten zu kontrollieren, insbesondere nicht Arbeitszeit, Anwesenheit oder Pausen. Sie werden nicht für arbeitsrechtliche Maßnahmen verwendet.

Berechtigte Interessen

Schutz von Leben und Gesundheit durch funktionsfähige Brandschutzeinrichtungen, Schutz unseres Eigentums und Aufklärung von Vorfällen.

Im Windfang kam es wiederholt zu Vandalismus, außerdem wurden Brandschutztüren manipuliert. Hinweise allein haben das nicht verhindert.

Wer die Aufnahmen ansieht

Die Aufnahmen sehen nur dafür benannte Personen der ÜAG, die schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Sie sehen sie nur an, wenn es konkrete Hinweise auf Vandalismus oder Manipulation gibt, zum Beispiel eine verstellte Brandschutztür, oder wenn Beschäftigte einen Vorfall melden.

Jede Sichtung wird mit Zeitpunkt, Person und Anlass protokolliert. Kann ein Vorfall Beschäftigte betreffen, kann der Betriebsrat an der Sichtung teilnehmen.

Speicherdauer und Speicherort

Die Aufnahmen werden 72 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Endet diese Frist an einem Wochenende, Feiertag oder Betriebsruhetag, wird am Ende des nächsten Arbeitstags gelöscht.

Länger bleibt nur ein Ausschnitt, der zu einem Vorfall gesichert wurde, und nur so lange, wie er zur Aufklärung gebraucht wird. Wir prüfen regelmäßig, ob das noch der Fall ist.

Gespeichert wird verschlüsselt in einem abgesicherten Bereich von Microsoft 365, in Rechenzentren in der EU.

Empfänger

  • Microsoft als Auftragsverarbeiter für die Speicherung in Microsoft 365. Mit Microsoft besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  • Im Einzelfall und nur nach dokumentierter Entscheidung erhalten einzelne Ausschnitte zu einem Vorfall: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Versicherer und von uns beauftragte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht vorgesehen.

Ihre Rechte

Auskunft Art. 15 DSGVO

Sie können erfahren, ob Aufnahmen von Ihnen vorliegen, und eine Kopie verlangen. Andere Personen machen wir darauf vorher unkenntlich. Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Antwort. Weil die Aufnahmen nach 72 Stunden gelöscht werden, melden Sie sich bitte möglichst bald. Noch vorhandene Aufnahmen sichern wir dann für Ihre Anfrage.

Berichtigung Art. 16 DSGVO

Sind Angaben über Sie unrichtig oder unvollständig, können Sie verlangen, dass wir sie berichtigen oder ergänzen.

Löschung Art. 17 DSGVO

Sie können verlangen, dass wir Aufnahmen von Ihnen löschen, etwa wenn wir sie für die genannten Zwecke nicht mehr brauchen.

Einschränkung Art. 18 DSGVO

Sie können verlangen, dass wir Aufnahmen von Ihnen nur noch eingeschränkt verarbeiten, zum Beispiel solange wir einen Widerspruch prüfen.

Ihr Recht auf Widerspruch Art. 21 DSGVO

Sie können der Verarbeitung Ihrer Aufnahmen jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Wir verarbeiten sie dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Für alle Anfragen genügt eine E-Mail an datenschutz@ueag-jena.de. Eine automatisierte Entscheidung oder ein Profiling findet nicht statt.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Art. 77 DSGVO

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie meinen, dass die Verarbeitung gegen die DSGVO verstößt. Für uns zuständig ist:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)

Wo Sie diese Information finden

  • online unter datenschutz.ueag-jena.de/videoueberwachung, auch über den QR-Code am Haupteingang und auf den Infobildschirmen im Haus
  • als Aushang im Sekretariat der Bereichsleitung und bei der Assistenz der Geschäftsführung
  • für Beschäftigte zusätzlich im Intranet